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Liestal, 6. Februar 2024
Die Förderung des altersgerechten Wohnens ist Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Wohnbauförderung, welches per 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Menschen im AHV-Alter können durch Inkrafttreten des Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen bei altersgerechten Umbaumassnahmen ihres Wohneigentums unterstützt werden.
Die Unterstützung umfasst einerseits Beratung zu altersgerechtem Wohnen und anderseits finanzielle Förderbeiträge durch den Kanton. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Organisation Procap mit entsprechenden Beratungen und der Vorprüfung von Förderbeiträgen beauftragt. Zu diesem Zweck führt Procap in Liestal neu eine Fachstelle für altersgerechte Wohnumbauten. Mit der Broschüre «Altersgerechte Umbauten von Wohnraum» soll das «Förderprogramm für den Umbau von bestehendem Wohnraum im Kanton Basel-Landschaft für Personen im AHV-Alter» vorgestellt und verbreitet werden. Die Informationen richten sich an die Anspruchsgruppen des kantonalen Förderprogramms, an die Fachstellen Alter der Gemeinden, an die Informations- und Beratungsstellen der Versorgungsregionen, an Organisationen und Vereine mit Bezug zum Thema Alter und weitere Interessierte.
Weiterführende Informationen: Broschüre «Altersgerechte Umbauten von Wohnraum»
Auskünfte für Medienschaffende: Gabriele Marty, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion,
Amt für Gesundheit, T 061 552 59 56, E gabriele.marty@bl.ch
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden).
Angaben entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.
Januar 2024
Besuchen Sie unsere Fragestunde in der Bibliothek Gelterkinden, immer einmal im Monat am Dienstag von 16:30 bis 17:30 Uhr.
Dezember 2023
Die Kadaversammelstelle beim Werkhof wird per 31.12.2023 aufgehoben.
Es ist untersagt, dort Kadaver zu deponieren.
Bitte beachten Sie die Angaben regionalen Kadaversammelstelle ab 01.01.2024 in Gelterkinden, Zeughausareal, bei Rünenbergerstrasse 37.