Gemeindeverwaltung Tecknau

Aktuelles

März 2023

Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe bis 30. April 2023 verlängert
21.03.2023

Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide. Das bedeutet unter anderem, dass sich Hausgeflügel weiterhin nur in einem vor Wildvögeln geschützten Bereich aufhalten darf.

Das BLV hatte die Einschränkung in Absprache mit den Kantonen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Betrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten. Eine weitere Ausbreitung der Seuche konnte weitgehend verhindert werden. Seit Mitte Januar 2023 kam es im angrenzenden Ausland zu zahlreichen weiteren Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln. In der Schweiz wurden im Dezember 2022 und im Januar 2023 einzelne Wildvögel positiv getestet: Zwei Schwäne im Kanton Tessin, je eine Möwe in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ein Greifvogel im Kanton Zürich sowie ein Graureiher und ein Wildvogel in Basel. Das Risiko einer Einschleppung der Seuche bleibt hoch, bis die Wasservögel ihr Winterquartier in der Schweiz verlassen haben. Dies sollte Anfang März der Fall sein. Der Bund ruft die Einhaltung der wichtigsten Vorsichtsmassnahmen in Erinnerung:

• Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.

• Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.• Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.

• Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten.

• Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus äusserst selten ist, berühren Sie vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.

Die Massnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt. Auch die Verwendung der Bezeichnung «Freilandhaltung» behält vorläufig ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BLV.

Bei Fragen stehen wir Ihnen per Mail unter veterinaerdienst@bl.ch oder telefonisch unter 061 552 20 00 zur Verfügung.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.

Seit 01.01.2010 besteht eine Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen. Diese gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BLV. Bei Fragen stehen wir Ihnen per Mail unter veterinaerdienst@bl.ch oder telefonisch unter 061 552 20 00 zur Verfügung.

Februar 2023

Gemeindenachrichten Februar 2023
21.02.2023
Pass/Kombi-Anträge per Internet stellen
14.02.2023

Seit der neue Schweizer Pass im letzten Herbst eingeführt wurde, die Corona-Massnahmen gelockert wurden und Grossbritannien für die Einreise einen Pass verlangt, laufen beim das Passbüro die Telefone heiss.

Bitte beachten Sie, dass Pass/Kombi-Anträge per Internet gestellt werden können.

Informationen finden Sie im Anhang

 

 

 

 

E-Tax BL - Ablösung EasyTax
07.02.2023

Am 30.01.2023 werden voraussichtlich die ersten Steuererklärungen mit der neuen Deklarationslösung E-Tax BL ausgefüllt.

Informationen finden Sie in den nachstehenden Links.

Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert bis 15. März 2023
06.02.2023

Bitte entnehmen Sie die bis am 15. März 2023 verlängerten Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe der Medienmittelung vom 02.02.2023

Januar 2023

Mit der neuen App "Gemeinde-News" immer gut informiert
19.01.2023

Über die App «Gemeinde News» können Sie wichtige Mitteilung Ihrer Wohngemeinde mobil auf Ihr Smartphone oder auf Ihr Tablet empfangen.

Nebst der Aufschaltung aller Informationen auf unserer Homepage, ermöglicht die neue App wichtige Informationen sehr schnell mittels sogenannter «Push-Nachrichten» an die Einwohnerinnen und Einwohner auf ihre mobilen Endgeräte zu versenden. Kurzfristige Informationen über Veranstaltungen, Wasserleitungsbrüche oder andere Mitteilungen können auf diese Weise sehr rasch verbreitet werden.

Die App «Gemeinde News» wurde für iOS- sowie Android-Geräte entwickelt und steht ab sofort sowohl im App-Store als auch unter Google Play zum Herunterladen kostenlos zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie gerne auf der Gemeindeverwaltung.

Nutzen auch Sie diese neue Möglichkeit rasch und unkompliziert Informationen über Ihre Gemeinde zu erhalten und bei Bedarf zeitnah über wichtige Ereignisse informiert zu werden.

SRK-Kurse, Begleitung von Menschen mit Demenz
17.01.2023
Kehrichtabfuhr - Abfall rechtzeitig bereitstellen
05.01.2023

Bitte beachten Sie, dass der Abfall jeweils am Mittwoch ab 09.00 Uhr am Strassenrand bereitzustellen ist. 

1. Kulturgipfel vom 02. Februar 2023
03.01.2023

Kontakt

Gemeindeverwaltung Tecknau
Dorfstrasse 22
4492 Tecknau

Tel. 061 985 88 22
gemeinde@tecknau.ch

Öffnungzeiten während der Frühlings-/Osterferien
Die Verwaltung ist vom Gründonnerstag, 28.03. bis und mit Ostermontag, 01.04.2024 geschlossen.

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